Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen
Unseren Verkaufs- und Lieferungen liegen folgende Bedingungen zugrunde. Diese gelten auch für alle Anschlussgeschäfte, auch dann, wenn bei einem Abschluss nicht nochmals auf unsere AGB´s hingewiesen wird.
Für Käufer und Besteller wird nachfolgend einheitlich die Bezeichnung „Käufer“ verwendet.
§ 1 Vertrag
Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Eine Auftragserteilung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Werden nachträglich Fakten bekannt, die eine Einhaltung der Zahlungsfristen in Frage stellt, bleibt ein Rücktritt vom Vertrag vorbehalten. Eine Verpflichtung, die Herkunft diese Tatsachen dem Käufer mitzuteilen, besteht nicht.
Zusätzliche Absprachen, Änderungen und Ergänzungen der abgegebenen Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
§ 2 Preise
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der zurzeit gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern nicht gesondert vereinbart, verstehen sich alle Preise ab Herne.
§ 3 Lieferungen
Teillieferungen sind zulässig. Sofern eine Lieferung innerhalb der angegebenen Lieferzeit nicht erfolgt ist, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag erst dann berechtigt, wenn eine schriftliche Nachfrist von 6 Wochen, die mit Zugang der Nachfristsetzung beginnt, fruchtlos verstrichen ist. Andere Ansprüche im Zusammenhang mit der Nichteinhaltung der Lieferfristen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Bei vereinbarter Warenabholung durch den Käufer, gilt die Gewerkenstraße 12, Herne als Erfüllungsort.
§ 4 Gefahrenübergang
Bei vereinbarter Warenabholung durch den Käufer erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe der Ware an den Käufer. Bei Lieferung durch den Auftragnehmer erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe der Ware an den Käufer am Erfüllungsort.
§ 5 Gewährleistung, Haftung
Muster und Materialbeschaffenheit:
Bemusterungen sind unverbindlich und zeigen nur allgemein das Aussehen des Steines. Für die bei Naturstein vorkommenden Farbunterschiede und andere natürliche Eigenschaften wird keine Haftung übernommen. Auskittungen sind bei Steinen unvermeidlich und werden fachgemäß durchgeführt.
Maßabweichungen:
Für Maßabweichungen gilt die zurzeit gültige VOB, Teil C: Allgemeine Technische Vorschriften für Bauleistung – Natursteinarbeiten – DIN 18332.
Die Ware ist vom Käufer nach Erhalt unverzüglich auf Materialmängel und/oder eventuelle Transportschäden zu überprüfen. Mängelrügen sind unverzüglich zu erheben. Nachträgliche Beanstandungen werden zurückgewiesen.
Erweist sich die Mängelrüge des Käufers als gerechtfertigt, haften wir für die Mängel wie folgt:
Nach unserer Wahl erfolgt Nachbesserung oder Lieferung der Waren gleicher Art und Güte. Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist vom Käufer ein angemessener Zeitraum zur Verfügung zu stellen.
Sollten weder Nachbesserung noch Ersatzlieferung möglich sein, behalten wir uns das Recht auf Wandlung und Rückzahlung des Kaufpreises vor. Ein Preisnachlass kann nur für den nicht einzubringenden Materialanteil gewährt werden.
Darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Haftung für Schäden jeglicher Art, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Ware, wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Beide Vertragspartner können durch Ereignisse, die durch höhere Gewalt, Betriebsstörung, Schwierigkeiten bei den Arbeiten in der Herstellung und Verlegung durch Witterung hervorgerufen werden, die Lieferzeit um die Dauer der Ereignisse und eine angemessene Nachfrist verlängern oder wegen des nichterfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.
Mängelrügen berechtigen den Käufer nicht zur Zurückbehaltung des Kaufpreises oder anderer Forderungen.
§ 6 Zahlungen
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsdatum rein netto fällig. Lieferung gegen Anzahlung oder Vorauskasse behalten wir uns vor.
Zahlungsfristen sind einzuhalten. Bei Überschreitung gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Mit Verzugsbeginn sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Gerät der Käufer mit der Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, werden alle uns gegenüber bestehenden Forderungen, Sicherheiten zu verlangen bzw. noch ausstehende Lieferungen, nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen ausgeführt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Herne.
Gerichtsstand ist Bochum.
§ 9 Teilunwirksamkeit
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB´s ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht angetastet.
Herne, 05.01.2015